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Die Freiheit zu diskriminieren

Mittwoch, 10.01.07 08:30 by Oliver M.H. - 5 Kommentare

Gestern hat das House of Lords ein neues Antidiskriminierungsgesetz bestätigt, mit dem es künftig nicht mehr erlaubt sein wird, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu benachteiligen. Dies bindet allerdings nicht nur den Staat, sondern jedermann in allen Rechtsgeschäften, mithin also beispielsweise bei der Vermietung einer Wohnung.

Nun bin ich durchaus nicht homophob und auch nicht christlich-fundamentalistisch eingestellt, aber ich halte die Argumente der christlichen Rechten gegen dieses neue Gesetz für nachvollziehbar. Am besten zusammengefasst hat sie der frühere Lord Chancellor, Lord Mackay of Clashfern, in einem Beitrag für den Daily Telegraph. Er schreibt, dass es bei der Frage des Umgangs mit Homosexuellen letztlich um eine persönliche moralische Wertung, also quasi um eine Gewissensentscheidung geht. Wer es mit seiner persönlichen Glaubensüberzeugung nicht vereinbaren kann, homosexuelle Beziehungen zu fördern, der solle dazu nicht per Gesetz gezwungen werden:

If, as I believe, it is the intention to outlaw discrimination not only on the grounds of sexual orientation, but also on the grounds of homosexual practices, then I feel these regulations will affect primarily the individual seeking to practise his faith in his daily life when he encounters those who practise homosexuality. The regulations aim to over-ride his conscientious objections in the interest of promoting the freedom of those who wish to indulge in homosexual practices.

The authority of the individual’s conscience has been cherished in our nation for many generations. In Parliament, we have been accustomed to free votes when matters of conscience are involved. In the darkest days of two world wars, conscientious objections were upheld as a reason for exempting those who held them from fighting in the Armed Forces of the Crown.

Ich denke, der Lord hat Recht. Hier wird die fundamentale Freiheit des Einzelnen, seinem Gewissen folgend in privaten Angelegenheiten diskriminieren (d. h. Entscheidungen treffen) zu dürfen, durch eine angebliche positive Freiheit, nämlich das Recht einer Personengruppe auf Ausnahme von den Konsequenzen der Vertragsfreiheit Dritter, ersetzt.

Man kann dem urliberalen Argument, dass Antidiskriminierungsregeln in der Regel einen Verstoß gegen Eigentumsrechte darstellen, somit hinzufügen, dass damit auch in andere fundamentale Freiheiten eingegriffen wird. Und dies ist selbstverständlich unabhängig davon, ob man selbst mit den vorgetragenen Gewissensentscheidungen übereinstimmt. Noch einmal: Ich halte die schroff ablehnende Haltung der christlichen Rechten gegenüber Homosexuellen für zutiefst unchristlich. Aber wichtiger ist mir, dass auch sie die Freiheit haben, Entscheidungen über ihr Eigentum ihrem Gewissen entsprechend treffen zu können.


Das Antibuerokratieteam - seit 15.08.07 auf www.antibuerokratieteam.net

5 Kommentare »

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  1. Koennen wir einmal wieder zum Hauptproblem zurueckkommen? Die Frage ist nicht, ob es eine moralische Frage ist, Homosexualitaet abzulehnen oder die Ablehnung der Homosexualitaet abzulehnen. Die einzige Frage ist, wie man diese Frage rechtlich fasst. Und da glaube ich schon, dass ein Antidiskriminierungsregel zwangslaeufig in (stets negativ zu definierende) Freiheitsrechte eingreift. Im uebrigen, und um einmal von der Homosexualitaet zu abstrahieren, betrifft das Diskriminierungen auch gegen andere Gruppen (Rasse, Religion, etc.). Man mag es moralisch fuer verwerflich halten, aufgrund solcher Eigenschaften zu diskriminieren, aber in einer freien Gesellschaft sollte es nicht justiziabel, sondern moeglich sein.

    Kommentar von Oliver M.H. — 10.01.07 11:30 #

  2. Das Gerede von “Totschlagsargumenten” haben sie selbst zu verantworten, lesen sie dazu ihre eigenen Beiträge!

    Nun zu einem Statement ihrerseits: Ich würde allerdings auch an Katholiken problemlos vermieten, da bin wohl toleranter, und sogar welche einstellen. Gezwungen werden wollte ich dazu allerdings auch nicht.

    Wir reden jetzt einmal Tacheles.

    Ich habe dazu einen negativen und einen positiven Kommentar. Der negative kommt zurest.

    Wenn sie, in Absicht der Rechtfertigung ihrer Toleranz, die Akzeptanz von Katholiken und Homosexuellen als gleich oder zumindest vergleichbar hinstellen, dann erkenne ich darin deutlich eine äusserst deviante Grundeinstellung. Ich verurteile ihre Devianz nicht, ich stelle lediglich fest.

    Wir diskutieren hier nicht moralisch, dass überlasse ich ihnen, sondern empirisch. Sie können ihre These gerne vor versammelter Mannschaft meiner Kollegen vortragen, und dann werden sie schon verstehen, wie weit gediehen ihre Abweichung von allgemeinen Normen und Wertvorstellungen bereits ist. Der Mensch, so wie er ist, und nicht so, wie er sein soll, wird in seiner Masse ihren Wertekosmos nicht akzeptieren. Das macht diesen selbstverständlich weder falsch, noch wahr, und auch weder gut, oder schlecht. Das man mit einem solchen devianten Muster selbstverständlich irgendwann einmal in der Praxis mit einem Akzeptanzproblem konfrontiert wird, steht auf einem anderen Blatt. Es mag jeder selbst für sich entscheiden, ob er damit zurecht kommt, oder nicht.

    Nun der positive. Insofern modifiziere ich ihr Statement: Ich gehe mit Homosexuellen problemlos um, da bin ich nicht tolerant und damit auch nicht besser als andere, eine solche narzistischen Selbsbeweihräucherung habe ich auch gar nicht nötig, sondern es ist für mich ganz einfach selbstverständlich. Ich denke darüber noch nicht einmal nach. Mich interessiert ganz einfach nicht, was andere im Bett machen oder nicht. Jeder soll nach seiner Facon glücklich werden, solange er andere nicht beeinträchtigt und das tun Homosexuelle meines Wissens nun wirklich nicht. Gezwungen werden wollte ich dazu allerdings unter keinem Preis der Welt!

    Sehen sie, da können wir uns treffen. Sie erkennen einige Modifikationen. Katholiken wurde durch Homosexuelle ersetzt und es wird nicht länger gute Absicht vorgegaukelt, sondern gehandelt. Absichten bekunden, kann schliesslich jeder. Ob er sie dann einlösen wird, steht auf einem gänzlich verschiedenen Blatt. Folglich interessieren Absichtsbekundungen nicht

    Ich bin es gewohnt, über mich und mein Leben frei zu entscheiden. Ich lasse mich grundsätzlich zu nichts zwingen und denke, dass sich die Normalisierung des Verhältnisses zu Homosexuellen auch nicht erzwingen lässt. Durch Zwang erreicht man das Gegenteil und so behaupte ich schliesslich, dass sich die Lage der Homosexuellen durch das Antidiskriminierunsggesetz schlussendlich verschlechtern wird. Das Problem wird damit unterdrückt, nicht allerdings gelöst!

    Erst dann, wenn die Bürger von sich aus, ohne gesetzlichen Zwang, ohne den heutzutage vorherrschenden moralischen Druck, folglich auch ohne Rechtfertigungsdruck, mit Homosexuellen ganz selbstverständlich umgehen, erst dann hat sich wirklich etwas verbessert. Das der Bürger auf dem Weg dazu ist, erschliesst sich dem älteren unter uns trivialerweise durch einfachen zeitlichen Vergleich.

    Die Verantwortung dafür trägt allein der Bürger und ganz gewiss nicht eine abgehobene Kaste von Politikern, denn die alte, von heutigen Linkskräften verdrängte Frage, “wer erzieht eigentlich die Erzieher?” konte nachwievor nicht zugunsten der Erzieher entschieden werden.

    Kommentar von Rainer Lang — 12.01.07 14:49 #

  3. [...] Nun hatten wir auf diesem Blog vor einiger Zeit eine gute Diskussion über den Sinn und Unsinn von Antidiskriminierungsregeln im Zusammenhang mit dem Spannungsfeld von Kirche und Homosexualität (deren Kommentare leider einem Serverabsturz zum Opfer gefallen sind). Ich möchte dieser Diskussion ein paar Gedanken von Lord William Rees-Mogg hinzufügen, der heute einen lesenswerten Kommentar in der Mail on Sunday geschrieben hat (Titel: “Now Labour thinks it can overrule God”). Leider ist dieser Kommentar nicht online verfügbar, aber hier ein Auszug: When I am in doubt about a point of liberal principle, I go back to the great 17th Century English philosopher John Locke. After all, he invented English liberalism, with its attractive combination of free speech, free consciences and practicality. In his short Letter Concerning Toleration, he makes a distinction between the proper concerns of the Church and the State. He argues that some issues belong to the ‘jurisdiction of the magistrate and others to ‘the conscience of every particular man’, for which ‘he is accountable to God only’. [...]

    Pingback von antibuerokratieteam.de » Lord Rees-Mogg über Gott und die Welt — 28.01.07 12:54 #

  4. [...] Für all’ diejenigen, die der Meinung sind, es bedürfe hier bei uns und anderwo keiner Gesetze gegen Diskriminierung, gibt hier etwas zu [...]

    Pingback von Antidiskriminierungsgesetze « The Gay Dissenter — 27.10.07 20:51 #

  5. [...] Das eigentlich bemerkenswerte am vorliegenden Fall ist aber nicht die bekannte Kritik an Antidiskriminierungsgesetzgebung, auch wenn meine Kritik damit zu tun hat: Hier wird die fundamentale Freiheit des Einzelnen, seinem Gewissen folgend in privaten Angelegenheiten diskriminieren (d. h. Entscheidungen treffen) zu dürfen, durch eine angebliche positive Freiheit, nämlich das Recht einer Personengruppe auf Ausnahme von den Konsequenzen der Vertragsfreiheit Dritter, ersetzt. (Antibürokratieteam) [...]

    Pingback von Ökologie? Der moderne Ersatz für Glauben | fxneumann · Blog von Felix Neumann — 05.11.09 21:19 #

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