Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Wo Nigger rauskommt, ist auch Rassismus drin

Montag, 24.04.06 17:01 by jo@chim - 25 Kommentare

Die bissigen Liberalen haben schon einiges an Richtigem zur Bewertung der Attacke gegen den Deutsch-Afrikaner in Potsdam und zu Ihrer Instrumentalisierung von Links und von Rechts geschrieben. Als Ergänzung erlaube ich mir allerdings, ohne damit meinen ostdeutschen Lesern zu nahe treten zu wollen, zu bemerken: sicher sind Xenophobie und Rassismus Probleme, die nicht auf die neuen Bundesländer beschränkt sind.
Die extreme Gewalttätigkeit, mit der sich dieser Rassismus äussert und auch die offensichtlich niedrige Hemmschwelle gewalttätig zu werden, scheinen mir allerdings durchaus eine ostdeutsche Spezialität zu sein.
Ich denke deshalb, der Generalbundesanwalt hat gut daran getan, das Verfahren an sich zu ziehen. Es ist nämlich ziemlich unerheblich, ob die Täter besoffene Türsteher waren oder organisierte Rechtsextreme: Wo Nigger rauskommt, ist auch Rassismus drin. Allzuoft darf das Pack dann auch noch auf Verständnis hoffen und darauf, wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit, Alkoholsucht oder zu wenig Freizeitgestaltungsmöglichkeiten mit geringen Strafen für ihre Gewalttaten davonzukommen.
Zero Tolerance gegenüber Gewalt (gleichgültig von wem und gegen wen sie ausgeübt wird) ist die richtige Antwort. Eine Botschaft, die allemal deutlicher in den vernebelten Resthirnen der Täter ankommen dürfte, als Unterschriftenlisten oder Mittelaufstockung für zweifelhafte “Kampf gegen Rechts”-Projekte.


Das Antibuerokratieteam - seit 15.08.07 auf www.antibuerokratieteam.net

25 Kommentare »

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Artikel. TrackBack URI

  1. Hm… Allein der Generalbundesanwalt kann eine ordnungsgemäße Strafverfolgung noch sicherstellen und “Zero Tolerance” durchsetzen? Also für mich klingt eine solche Aussage hochdramatisch.

    Kommentar von Rayson — 24.04.06 17:10 #

  2. Wenn unsere Justiz nach deinem Vorverurteilungssystem arbeiten ürde, hätten wir einen hochkarätigen Unrechtsstaat. Denke erst mal nach, und lies mal über Sebnitz!

    Kommentar von kewil — 24.04.06 17:32 #

  3. guter beitrag, joachim. all diese pseudoentschuldigungen von schönbohm und co., ermyas hätte die typen “dumme schweine” genannt, zeigen nur wie ahnungslos sie in wirklichkeit sind. das “dumme schwein” war, wie auf dem telefonmitschnitt deutlich zu hören ist die reaktion auf ein “nigger”. dass ein “dummes schwein” aussagt, dass die wichser keine ordinären nazis sind, kann mir kein schäuble, bosbach oder schönbohm plausibel erklären.

    ob general bundesanwalt
    oder nicht, warum sollen zwei nazis nicht einmal erleben, dass ein demokratischer staat auch zurückschlagen kann und nicht nur (wie zu oft in solchen fällen) wegschaut und die üblichen abgedroschenen “nie wieder faschismus” oder “nazis raus” parolen skandiert?

    Kommentar von christian — 24.04.06 17:39 #

  4. Nein Rayson, da gehts drum ein deutliches politisches Signal an diejenigen zu setzen, die sich mit dem Gedanken tragen, wieder einmal einen Ausländer, Behinderten, Punk oder Fascho zu klatschen: darfst du nicht machen Blödmann, sonst gehts nach Karlsruhe. Das Einzige was die beeindruckt.
    Und wenn Schönbohm, trotz markiger Sprüche, das nicht will oder kann, dann muss es eben Nehm erledigen.

    Kommentar von jo@chim — 24.04.06 17:39 #

  5. Soso, also selbst, falls es sich nur um eine Prügelei zwischen drei Besoffenen gehandelt haben sollte: deutliches politisches Signal setzen,Exempel statuieren für die echten Nazis?

    Lang lebe der Rechtsstaat.

    Kommentar von R.Z. — 24.04.06 17:53 #

  6. @Christian: Danke, Du sprichst mir aus der Seele!

    Kommentar von jo@chim — 24.04.06 17:54 #

  7. @Christian/@jo@chim:

    Schönbohm oder Schäuble haben nie behauptet, daß es erwiesen sei, daß es kein rassistisches Motiv gibt. Sie haben behauptet, daß es nicht erwiesen sei, daß es ein rassistisches Motiv gibt.

    Wenn brei Besoffene sich gegenseitig beleidigen, so greifen sie gerne zu politisch unkorrekten Parolen wie “Fettsack”, “Schlampe” oder “Nigger”. Daraus zu schlussfolgern, daß es sich nicht um eine Prügelei zwischen Besoffenen, sondern um einen hinterhältigen dickenfeindlichen, frauenfeindlichen bzw rassistischen Mordanschlag gehandelt hat ist lebensfremd.

    Kommentar von R.Z. — 24.04.06 18:00 #

  8. Joachim, deine gut gemeinten Wünsche in allen Ehren, aber der Generalbundesanwalt ist nicht eine Art Schuldirektor, sondern hat einigermaßen klar definierte Aufgaben, die man nicht einfach aus pädagogischen Gründen erweitern kann. Jedenfalls nicht in einem Rechtsstaat.

    Da zählen die gesetzlichen Tatbestände. Und du meinst doch nicht, dass Schönbohm, nur weil er sich weigert, einen rechtsextremen Hintergrund zu sehen, die Strafverfolgung vereitelt hätte, oder?

    Kommentar von Rayson — 24.04.06 19:14 #

  9. Für das Eingreifen des Generalbundesanwalts gibt relativ klar definierte Kriterien. Allein die Tatsache, daß der Schwerverletzte fremdländischer Herkunft ist und daß während der Tat Schimpfwörter aus dem Rassismus-Milieu gebraucht wurden, ist kein ausreichender Hinweis aus rassistischen Hintergrund. Auch rassistischer Hintergrund allein ist für das Eingreifen des Generalbundesanwalts nicht ausreichend, weil damit noch keine Staatsgefährdung gegeben ist.

    Im frühen Ermittlungsstadium standen folgende Tatsachen fest:
    1. Das Opfer war stark alkoholisiert.
    2. Das Tatmuster – schwere Verletzung durch einen einzigen Schlag – spricht gegen einen rechtsradikalen Hintergrund.

    Kommentar von Friedrich — 24.04.06 20:27 #

  10. Dass es in einer freien Gesellschaft auch ein paar Rassisten gibt, die in ihrem Fanatismus Verbrechen begehen, ist wohl unvermeidlich.

    Glück für die Obermoralisten aus den Medien: so haben sie wieder einmal eine Gelegenheit, ihre Super-Gesinnung und ihre narzistische Betroffenheit zur Schau zu stellen.

    Wer einen Menschen einen Schlag versetzt, der diesen beinahe ins Jenseits befördert, der muss sich vor Gericht wegen versuchten Mordes verantworten. Ob er die Tat dabei aus Geldgier oder aus “Hass” oder warum auch immer ausgeführt hat, finde ich dabei eine ziemlich uninteressante Frage.

    Solcherlei Gesinnungsjustiz ist leider weitgehend etabliert, in einem freien Land allerdings schlicht ein Skandal.

    PS: Zu einem ganz anderen Thema: Warum hat eigentlich keiner meiner Lieblings-Blogger den wunderbaren Artikel von Jürgen Kaube im heutigen FAZ-Feuilleton zu den Protesten gegen Popetown zur Kenntnis genommen? Ich hoffe es liegt nur darin, dass niemand dieses im Durchschnitt (Schirrmacher) grottenschlechte Feuilleton liest.

    Kommentar von c.h. — 24.04.06 21:14 #

  11. Was soll Jürgen Kaube denn noch sagen, wenn wir schon alles gesagt haben? ;-)

    Kommentar von Rayson — 24.04.06 21:22 #

  12. Warum tust Du den ultimativen Popetown-Comment nich verlinken c.h.? Magst Du unser Blog nich? (Dankedankedanke)
    P.S., Rayson: Kaube sagt es treffender.

    Kommentar von jo@chim — 24.04.06 22:21 #

  13. Joachim, diese deine Behauptung grenzt an Blasphemie ;-)

    Nee, Kaube sagt es vor allem mit viel, viel mehr Worten, wobei ich gerne zugebe, dass neben Unsinn (das angebliche Provoziertwerdenwollen) sehr viele Treffer dabei sind.

    Kommentar von Rayson — 24.04.06 22:52 #

  14. Warum ist es eigentlich so wichtig, ob dieser Angriff auf Rassismus fundiert ist oder nicht? Ist nicht viel wichtiger, dass ein MENSCH gestorben ist? Alle anderen Überlegungen lenken doch vom eigentlichen Tatbestand ab und werten auch das Opfer ab…

    Desweiteren würde ich gerne mal anmerken, dass solcherlei “Einschreiten des Generalstaatsanwaltes” wohl nur zu einer Ausweitung von Anti-Extremismus Gesetzen führen, die früher oder später auch Liberale treffen werden, denn auch wir sind Extrem…

    Kommentar von Max — 25.04.06 17:54 #

  15. Es geht auch überhaupt nicht um das Opfer. Es geht um Selbstdarstellung, wie gut man ist, wie schnell man ist, wie man das Übel bekämpft …

    Kommentar von Werner Siebers — 25.04.06 18:29 #

  16. Dass der Generalbundesanwalt das Verfahren an sich gezogen hat, ist keine Verurteilung der Täter, sondern ein Signal gegen die grassierende Gewalt in O-D. Darüber, ob der Attackierte Mitverantwortung trägt, wird letztlich ein unabhängiges Gericht urteilen. Kein Grund also, vom Untergang des Rechtsstaates zu fabulieren.
    Der Rechtsstaat wird eher durch national befreite Zonen in den Plattenbausiedlungen gefährdet. Wer mir’s nicht glaubt, dem empfehle ich, sich mal eine bunte Zottelperücke aufzusetzen, ein paar “Antifa”-Aufkleber an die Jacke zu pappen und dann bei beginnender Dämmerung durch die einschlägigen Viertel in Halle-Neustadt zu laufen. Oder als Frau alleine durch die Reviere der Berliner Türkengangs.
    Welcome to the show.
    Das “Schlagt die Faschisten wo ihr sie trefft” irgendwelcher Schmalspurguerrilleros gehört eigentlich in die selbe Kategorie – obwohl es bei denen glücklicherweise (meist) beim grossen Maul bleibt.
    Dies nicht aus Relativierung von Rassismus,
    den ich als widerlich empfinde, sondern als Hinweis auf das imo eigentliche Problem: die Etablierung von gewaltbereiten Parallelgesellschaften.
    Gegen die ja die meisten der Kritiker in diesem Thread durchaus ebenso wie ich eintreten, wenn es um Islamisten geht. Kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand beschwert hätte, wenn Herr Nehm auch die Ermittlungen gegen die Sürücü-Brothers übernommen hätte.

    Kommentar von jo@chim — 25.04.06 21:00 #

  17. ist in vielen punkten zuzustimmen; daß der gba das verfahren an sich zog, das bedeutet weder den untergang des rechtsstaates, noch ist es unverhältnismäßig. der gebrauch der worte “nigger” oder “scheiß nigger” ist nicht weniger rassistisch im betrunkenen zustand als nüchtern, die tat somit in jedem fall rassistisch und die ausgeübte gewalt extrem, könnte leider noch immer tödlich gewesen sein. der gebrauch rassistischer worte wird nicht dadurch obsolet, daß jemand vermeintlich angetrunken ist, denn nach wie vor gehört im zivilisierten sprachgebrauch nicht zum alltag (auch bei beschimpfungen), rassistische begriffe zu benutzen. rassistisch war die tat, ob sie darüber hinaus noch von ausländerhaß und nazistischem gedankengut und anderen motiven getragen wurde, das ist (noch) nicht erwiesen. spekulationen in diese richtung sind kontraproduktiv, ebenso wie die relativierungen und beschwichtigungen von schönbohm und schäuble.
    der genaue tathergang ist noch nicht rekonstruiert, daher ist nicht klar, mit wie oft auf das opfer eingeschlagen wurde. für die schwere der tat ist dies auch nicht in jedem fall erheblich, wenn der erste und eventuell einzige schlag tödlich oder fast tödlich war. wenn das opfer alkoholisiert gewesen sein sollte (was noch nicht erwiesen ist), dann spricht dies um so mehr gegen die täter, die somit auf ein noch hilfloseres opfer einschlugen. die beschimpfung “schwein” wird übrigens in einer rekonstruktion der mailboxaufzeichnung nicht dem opfer sondern einem der täter zugeschrieben.
    und noch eine bemerkung zur scheinheiligkeit vieler kommentare, denen treffend erwiedert “Kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand beschwert hätte, wenn Herr Nehm auch die Ermittlungen gegen die Sürücü-Brothers übernommen hätte.” – ich ergänze das um den zusatz, wenn es um linksradikale ginge, wären die ach’ so erzürnten relativierer, rassismus-überhörer und -ignoranten garantiert nicht so aktiv, die gewalttat zu beschönigen, zu relativieren und kleinzureden.

    Kommentar von bembelkandidat — 26.04.06 01:59 #

  18. @bembelkandidat
    M.E. kann man nicht nur in vielen sondern eigentlich allen Punkten seines Kommentars zustimmen.
    Bei Dir muss ich zu meinem Bedauern jedoch einige Einschränkungen machen.
    1. Leider sind auch im allgemeinen Sprachgebrauch rassistische Schimpfwörter üblich geworden, sie waren es eigentlich immer, auch wenn sie meist im alkoholisierten Zustand gebraucht wurden(überlege mal genau, ob Du in deinem ganzen Leben noch nie eines benutzt hast, Du wirst staunen welche Schimpfwörter alle rassistisch sind).
    2. Das Opfer war alkoholisiert(2,08).
    3. Es war laut der untersuchenden Mediziner ein Schlag.
    4. Mit den Aufzeichnungen der Mailbox schwanken die Experten immer noch, wahrscheinlich war das “blöde Schwein” die Antwort vom Opfer.
    Eine endgültige Klärung wird wahrscheinlich erst in der Verhandlung erfolgen. Ich hoffe das diese wirklich gründlich und genau geführt werden wird, und die Täter ihre angemessene Strafe auch bekommen.

    Kommentar von Hardy — 26.04.06 13:59 #

  19. @hardy
    1. daß rassistische begriffe leider immer wieder im alltag (trunken oder nüchtern) gebraucht werden stimmt leider, es ist die aber nicht der “zivilisierte sprachgebrauch” den ich meinte. ich kenne jetzt keine wortliste mit den gut- und schlecht-wörtern der pc, spontan kommt mir aber kein von mir mal benutztes rassistisches schimpfwort in den sinn, ich weiß ja nicht, an was du dabei so gedacht hast?
    2. das wird erst endgültig in der verhandlung erwiesen oder widerlegt werden, bis dahin gilt das gleiche für das opfer, was für die täter selbstverständlich ist, keine vorverurteilung. wobei, wie gesagt, ein alkoholisiertes opfer in meinen augen die täter noch mehr belasten würde.
    3. darüber besteht eben noch keine einigkeit, es gibt da verschiedene aussagen in verschiedenen quellen, auch dies kann nur die verhandlung aufklären.
    4. ja, da stimme ich dir zu, auch hier muß eine verhandlung endgültige klarheit verschaffen, auch wenn mir bisher noch keine abweichende expertenmeinung bekannt ist.
    “Ich hoffe das diese wirklich gründlich und genau geführt werden wird, und die Täter ihre angemessene Strafe auch bekommen.” dem stimme ich uneingeschränkt zu!

    Kommentar von bembelkandidat — 26.04.06 16:15 #

  20. @bembelkandidat
    Zu 1. Ungefähr 70% aller Schimpfwörter sind, jeweils von bestimmter Seite aus betrachtet, rassistisch. Übrigens gilt das auch für Wörter, von denen keiner annehmen würde das sie Schimpfwörter seien(es soll sogar ein Buch darüber geben).
    Zu 2.& 3. Selbiges ist erwiesen. Einige der Ärzte haben geplaudert bevor das Verbot kam.
    Zu 4. Mir schon, außerdem höre Dir mal den Mitschnitt genau an, dann hörst Du es selbst.
    Aber warten wir’s ab was beim Prozess alles raus kommt(sofern Zuhörer gestattet seien sollten). Den Organen der öffentlichen Presse misstraue ich in solchen Fällen(egal welcher couleur).

    Kommentar von Hardy — 26.04.06 17:38 #

  21. http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/04/28/politik/825709.html

    http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/28.04.2006/2497494.asp

    http://www.pnn.de/Pubs/nachrichten/pageviewer.asp?TextID=14037

    “In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind,
    ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.”

    George Orwell
    in 1984

    Kommentar von Mal abwarten — 28.04.06 20:25 #

  22. @Mal abwarten
    “In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.”

    Wie wahr es doch schon George Orwell früher schrieb, ob er eine Vision hatte, oder es aber schon immer so war, wer will das noch sagen?

    Auf alle Fälle sieht man wieder einmal, wie verschieden doch die unterschiedlichen Tageszeitungen und Parteien den ganzen Vorgang beurteilen.

    Kommentar von Hardy — 29.04.06 01:45 #

  23. Für die Frage, oder Generalbundesanwalt das Verfahren an sich ziehen durfte oder nicht, ist es reichlich gleichgültig, ob das Opfer alkoholisiert war, wieviele Schläge es erhalten hat, oder was die Schläger gesagt, sowie vor und nach der Tat gedacht haben.

    Das ist eine ganz schlimme Tat, aber noch schlimmer ist es, wenn in einem Rechtsstaat so eine schlimme Tat nicht von der zuständigen Behörde bzw. vom zuständigen Richter behandelt wird, sondern von einer objektiv unzuständigen, die kurz vor der WM (und kurz vor der nächsten Christiansen-Sendung) diese Angelegenheit wohl nicht den brandenburgischen Amateuren überlassen wollte. Das schicke am Rechtsstaat ist doch, daß solche Zuständigkeitsfragen (schon zum Schutz der Rechte der Beschuldigten) nicht vom TV oder der BILD-Zeitung entschieden werden, sondern vom (zugegeben völlig unterkühlten und emotionslosen) Verfahrensrecht.

    Eingriffsgrund wäre nur eine Gefährdung des Rechtsstaates, genau das hat aber der Generabundesanwalt getan, nicht etwa die besoffenen Schläger.

    Herzlichst
    Dr. Roland Kirstein

    Kommentar von scionescire — 01.05.06 17:22 #

  24. Bei diesem Fall haben sich viele:
    getäuscht
    verrannt
    geirrt
    verlaufen
    in den Vordergund gespielt
    vor der Wahrheit versteckt
    die Wahrheit versteckt
    sich selbst versteckt

    Grausames Chaos.

    Kommentar von Werner Siebers — 03.05.06 22:17 #

  25. Den frühen Vogel frißt die Katz.

    Die Blamage geschieht manchem aber auch recht, der immer den Spagat zwischen “sühnedeutsch” (was xenophile Torheiten offenbar mit einschließt, jedenfalls solange die Objekte der exotistischen Grundsympathie keine Moslems sind) und “politically incorrect”
    versucht.

    Kommentar von Dietmar-Dominik Hennig — 09.05.06 18:58 #

Einen Kommentar hinterlassen

You must be logged in to post a comment.


--- Alle Beiträge anzeigen ---

Powered by WordPress 2.2.1 DE

Listed on BlogShares

Antibuerokratieteam.de - (c)2005-2007 Achim Hecht