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Nicht nur ein Gschmäckle von Sonderrecht

Mittwoch, 04.01.06 00:50 by jo@chim - 14 Kommentare

Wie kommt man bei Wahlen sehr effektiv an die Stimmen der grossen und oft wahlentscheidenden Wählergruppe der deutschen Stammtischbesatzungen?
Richtig: mit populistischen Aktionen und einfach strukturierten Parolen, die zwar nicht wirklich etwas bringen, dafür aber xenophobe Emotionen bedienen. Die – am Widerstand auch in der Union gescheiterte – Unterschriftenliste der CDU gegen einen EU-Beitritt der Türkei im Vorfeld der Bundestagswahlen gehört in diese Kategorie (weil eine Entscheidung über den Beitritt überhaupt nicht zur Debatte stand). Oder die von Roland Koch initiierte Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft zu den hessischen Landtagswahlen 1999 (weil Landtage nun mal nicht über Staatsangehörigkeitsfragen entscheiden). Lafontaine hat mit seinem Spruch von den Fremdarbeitern ebenso wie der Heuschreckenjäger Müntefering gezeigt, dass derlei auch zum Repertoire der Linken gehört.
Am 26. März 2006 ist in Baden-Württemberg Landtagswahl.
Et voilà: das dortige Innenministerium legt einen Gesprächsleitfaden für Einbürgerungswillige vor, mit dem überprüft werden soll, ob der Antragssteller mit beiden Beinen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehe, so die Pressesprecherin des baden-württembergischen Innenministeriums, Alice Loyson-Siemering gemäss SPON. Und zwar einen Leitfaden nicht für alle Bewerber, sondern ausschliesslich für diejenigen, die aus muslimischen Ländern kommen. Ob dieser deswegen tatsächlich diskriminierendes Sonderrecht darstellt, ist sicher diskussionswürdig, schliesslich sind die Fragen nicht obligatorisch, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Beamten. Zu glauben, dass die Überprüfung die Integrationsbereitschaft in den muslimischen Parallelgesellschaften der Multikultighettos befördern könnte oder gar dem notwendigen Kampf gegen gewaltbereite Fundamentalisten und islamistische Terrornetzwerke dienlich ist, erscheint mir jedoch völlig absurd: selbstverständlich wird jeder Antragsteller mit einem IQ > 70 die erwünschten Antworten geben. Vor allem aber ist der Katalog imho mit liberalem Rechtsverständnis unvereinbar, denn hier werden Auffassungen und nicht Handlungen be- resp. verurteilt. Gesinnungsjustiz im wahrsten Sinne des Wortes!
Fazit: ein “Gschmäckle” von Sonderrecht, nicht zielführend und zutiefst illiberal – keine Massnahme zu der die baden-württembergische FDP weiterhin schweigen sollte. Auch nicht (und gerade nicht) im Wahlkampf.


Das Antibuerokratieteam - seit 15.08.07 auf www.antibuerokratieteam.net

14 Kommentare »

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  1. Gesinnungsjustiz wäre es nur, wenn jemand vor Gericht verurteilt würde. Hier geht es um die Prüfung, ob ein Verwaltungsakt (es handelt sich nicht um ein Recht des Einwanderers, sondern er muss dafür Vorleistungen erbringen!) durchgeführt werden soll. Es kann doch keinesfalls sein, dass jemand eingebürgert wird, der uns alle ablehnt. Das hat nichts mit Gesinnungsjustiz zu tun!

    Meinetwegen sollten die Fragen für jeden Einbürgerungswilligen obligatorisch sein. Gleiches Recht für alle wäre anzustreben.

    Das Argument der Täuschungsmöglichkeit wiegt sicher schwer. Bei einer Einbürgerung (jedes Einwanderers) sollten natürlich auch andere Faktoren berücksichtigt werden: jemals Sozialhilfe bezogen, geregeltes Einkommen vorhanden, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oberhalb des Falschparkens, Ausbildung…

    Es ist aber m.E. schon sinnvoll, den zuständigen Beamten eine Liste kritischer Punkte an die Hand zu geben. Dann werden gewisse Zwischentöne leichter erkannt.

    Kommentar von Christian — 04.01.06 09:52 #

  2. Dann nenn es doch Gesinnungsverwaltung.

    Ansonsten scheint es eher um die Gleichheit aller zu gehen. Man sollte also auch einem Chinesen oder einem US-Amerikaner diese Fragen stellen.

    Wow, ich freue mich schobm sollte da so ein Hardcore Evangelist auflaufen :-) Die Zwischentöne müsstest du mal interpretieren[sic].

    Kommentar von sascha — 04.01.06 19:00 #

  3. Hi sascha, nein, die “Gleichheit vor dem Recht” ist für mich zwar wesentlich, aber im gegebenen Fall nicht einmal der Hauptkritikpunkt: mit dem Fragenkatalog sollen Gedanken abgeprüft werden, Meinungen, Werteorientierungen!
    [sarkasm="on"]Ich kann mir gut vorstellen, dass der eine oder andere schwulenhassende und seine Frau schlagende Beamte in ernsthafte “Gewissens”konflikte gerät, wenn er Bewerber in diese Richtung ausfragen muss …[sarkasm="off"]
    Das ist ekelhafter als die Berufsverbote der 70er Jahre – da wurden wenigstens “lediglich” Äusserungen im öffentlichen Raum von den staatlichen Gesinnungscontrollettis bewertet, anstatt zu versuchen, möglichst geschickt die Auffassungen des Delinquenten zu ermitteln!
    Ich empfinde es als bestürzend, dass die Diskussion bisher, soweit ich das überblicke, ausschliesslich um die Diskriminierungsthematik und/oder die “Verhältnismässigkeit” der Regelung geht, und nicht darum, dass sich Behörden hiermit das Recht anmassen Thought Crimes zu definieren!

    Kommentar von jo@chim — 04.01.06 19:24 #

  4. Nein, , es geht nicht um “Thought Crimes”. Wenn, dann handelt es sich bei der Forderung an Neubürger, die Werte des Grundgesetzes zu achten, auch um ein solches.

    Die Verweigerung einer Einbürgerung ist keine Strafe, die Ablehnungsgründe sind kein Verbrechen.

    Kommentar von Rayson — 04.01.06 22:11 #

  5. Lieber Rayson: schreibt das Grundgesetz vor, sich Werte zueigen zu machen oder ist es nicht viel mehr ein Regelwerk, das den Umgang miteinander regelt?
    Das Prüfen von Fakten (Einkommenssituation und/oder Qualifikation der Einbürgerungswilligen, Zugehörigkeit zu islamistischen Gruppen etc.) ist für mich akzeptabel – nicht aber, ich wiederhole mich, eine inquisitorische Gesinnungsüberprüfung.

    Kommentar von jo@chim — 04.01.06 22:34 #

  6. Meinen Gesinnungs-TÜV in der KDV-Verhandlung fand ich Anfang der 80er auch ziemlich daneben. Heute kann ich ihn nicht nur nachvollziehen sondern auch unterstützen. Unterstützen, da eben der Beweis erbracht werden sollte, warum man an einer, für die Gesellschaft notwendige Aufgabe nicht teilnehmen möchte. Nachvollziehen, weil ich heute weiß, daß das einfache Abfragen per Fragebogen oder das Überprüfen von Fakten (vielleicht: “Nehmen Sie an Frieden Demos teil?”; “Ja!”; “Okay, bestanden!”) eben nicht ausreicht um das zu belegen, was als Grund akzeptiert wurde: Das Zerbrechen unter der erlebten Dissonanz zwischen “Ich darf nicht töten” und “ich habe getötet” bzw. “Töten, um Leben zu retten”. Die Darstellung bzw. der Beweis dieser, bis hin zur psych. Erkrankung führenden kognitiven Dissonanz kann aber weder mit Fragebogen noch mit Fakten erfolgen. Fragebögen (”Erleben Sie Unruhe, wenn Sie etwas tun müssen, das Ihren Werten widerspricht?”) sind manipulierbar und Fakten haben oft keinen wirklichen Bezug zum Kriterium (s.o. “Frieden Demos”). Fragebögen und Faktenprüfung in dem hier diskutierten Sachverhalt würde lediglich sicherstellen, daß wir keine Antidemokraten mit einem IQ kleiner gleich 85 ins Land lassen würden, es sei denn, daß deren Gesinnung das Lügen streng verbietet. Ich spreche mich für eine Prüfung ALLER Einwanderer aus bezweifle jedoch, daß ein Beamter hierzu geeignet sein könnte. Mir schwebt da eine Prüfungskommission vor, bei welcher Einwanderer überzeugend belegen müssen, daß sie KEINE Dissonanz zwischen ihrem “Gewissen” und den hiesigen Werten erleben. Über das genaue Setting, den Fragenkatalog sowie die Zusammensetzung einer solchen Prüfkommission ist andernorts zu diskutieren.

    Kommentar von Wilhelm [Schoggo-TV] — 05.01.06 08:53 #

  7. Die Zurückkweisung unerwünschter Ausländer stellt keine “Gesinnungsjustiz” dar, sondern ist ein legitimer Akt des Selbstschutzes einer freien Nation. Eine verweigerte Einbürgerung ist keine “Strafe”.

    Kommentar von Wolfgang Scheide — 05.01.06 12:04 #

  8. @Wilhelm
    Bei Kommission stellen sich bei mir die Nackenhaare auf. Und das in einem Blog mit so einem bezeichenden Namen :-)

    @Wolfgang
    Und was willst du uns damit sagen? Ich verstehe den Zusamenhang nicht.

    Kommentar von sascha — 05.01.06 13:32 #

  9. @sascha: was Wolfgang damit sagen will ist, dass man von Gesinungsjustiz nur sprechen könnte, wenn jemand für seine Weltanschauung im juristischen Sinne des Wortes bestraft werden würde. Aber das ist hier clearly not the case. Das Wort “Gesinnungsjustiz” auf einen Fall anzuwenden, der mit Justiz und Rechtsprechung nicht das geringste zu tun hat, verzerrt die Tatsachen.

    Kommentar von Sascha Settegast — 05.01.06 14:32 #

  10. Eben so meinte ich dies!

    Kommentar von Wolfgang Scheide — 05.01.06 16:12 #

  11. @Wolfgang, Sascha
    Wo ist der Zusammenhang mit dem Beitrag? Da geht es nicht um Strafe. Justiz hat auch nicht nur etwas mit Strafjustiz zu tun. Das mag in einigen konservativen Kreisen so sein, aber es gibt auch Zivilrecht. Hier überhaupt zu denken, es könne irgend etwas mit Strafe zu tun haben ist ziemlicher Quatsch.

    Kommentar von sascha — 06.01.06 09:57 #

  12. Ja, es geht um Recht. Und ein Recht auf Einbürgerung gibt es nicht. Einbürgerung ist letztlich immer ein einseitiger Akt eines Staates, so wie sich ein Verein seine Mitglieder aussicht.

    @joachim

    Das Grundgesetz konstatiert, gedacht als Maßstab staatlichen Handelns, schon einiges vor, das man als “Wert” bezeichnen kann.

    Der eigentliche Gedanke ist nun der: Wenn jemand sich schon diese Werteordnung,die im Grund auch nur ein Destillat der Werte sein kann, die eine Gesellschaft überhaupt begründen und zusammenhalten, nicht zu eigen machen kann, dann dürfte es mit dem geregelten Zusammenleben auch nicht funktionieren.

    Wenn der deutsche Staat Menschen einbürgert, die offen zu erkennen geben, dass sie z.B. mit Art. 3 GG nichts am Hut haben, dann verstößt er damit aus meiner Sicht gegen seinen grundgesetzlichen Auftrag.

    Kommentar von Rayson — 06.01.06 10:16 #

  13. @Rayson: ich sehe es ja auch ein, wenn man, wie z.B. der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP), die Einführung eines Eides auf das Grundgesetz – für alle Antragssteller! – vorschlägt.
    Aber sinnlose Gesinnungsüberprüfungen, noch dazu als verfassungsrechtlich fragwürdiges Sonderrecht, lehne ich ab.

    Kommentar von jo@chim — 06.01.06 14:08 #

  14. [...] Die niederländische Ministerin Rita Verdonk fordert, Niederländisch zur Pflichtsprache auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu erheben. Viele niederländische Bürger fühlten sich unwohl, wenn sie unterwegs nur andere Sprachen hörten wird sie von der TAZ zitiert. An der der Berliner Herbert-Hoover-Realschule wird mit Unterstützung des Bildungssenators Klaus Böger (SPD) Deutsch per Schulordnung auf dem gesamten Schulgelände eingeführt – um die Integration zu fördern, wie die Förderer des sprachenreinen Pausenhofes meinen. Und auch sonst flammen immer öfter Debatten um eine “Leitkultur” oder einen “Wertekanon” auf, die Einwanderern auf dem Verordnungswege nahezubringen seien. Über ein Beispiel aus dem Schwäbischen habe ich erst kürzlich geschrieben. [...]

    Pingback von antibuerokratieteam.de » Identitätsgeschwätz — 25.01.06 16:01 #

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