BVG kippt präventive Telefonüberwachung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gemäss SPON die sogenannte präventive Telefonüberwachung verboten. Die – in illiberaler Umnachtung auch mit den Stimmen der niedersächsischen FDP – beschlossene Novellierung des niedersächsischen Polizeigesetzes vom Dezember 2003, die das Abhören und die Erstellung von Bewegungsprofilen auch ohne Tatverdacht ermöglichte, verstösst gegen das Grundgesetz. Die Polizei darf künftig nur unter strengen Vorgaben schon im Vorfeld eventueller Straftaten Telefongespräche abhören, Faxe oder E-Mails überwachen. Das Gericht folgte damit der Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar: eine offene Gesellschaft kann sich eine Totalüberwachung nicht leisten.
Die Frankfurter Rundschau von gestern beschäftigt sich unter dem Titel Wider den Schlecht-Wetter-Abschlag mit den Hintergründen der Entscheidung: Verfassungsrechtler warnen mittlerweile vor antizipierter Repression in Form von ausufernder Überwachung, die man früher nur in der Sowjetunion oder China für möglich hielt.
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Diese “illiberale Umnachtung” der niedersächsischen FDP finde ich persönlich besonders störend.
Wenn nicht einmal die Blau-Gelben in der Lage sind, liberale Politik zu machen – was bleibt dann noch?
Kommentar von Boche — 27.07.05 12:51 #
“illiberale Umnachtung”? Hatten wir das nicht schon einmal? “Politische Notwendigkeit”? Du erinnerst dich :-) ?
Kommentar von sascha — 27.07.05 13:56 #
Viel interessanter ist dieses Urteil im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung. Da fallen dann zwar weniger textuelle und gesprochene Informationen an, aber der Bürger wird noch viel stärker, bei Handies eben auch mit Bewegungsdaten, überwacht.
Kommentar von sascha — 27.07.05 13:58 #
Sicherlich im Hinblick auf den Schutz der Bürgerrechte begrüßenswert. Die Geheimdienste hören Dich ohnehin ab, wenn sie es für notwendig halten, weil sie z.B. eine terroristische Bedrohung wittern. (Also jetzt nicht bei Dir, Du verstehst schon. :-) ).
Kommentar von EuroNeuzeit — 28.07.05 09:17 #
Es ist mir als Mitglied der niedersächsischen FDP auch vollkommen schleierhaft gewesen, wie die FDP diesem Gesetz zustimmen konnte. Das gilt umso mehr, als es von Anfang an klar war, dass das BVerfG dieses Gesetz kippen würde.
Kommentar von Markus Oliver — 29.07.05 12:01 #
[...] Dr. Wolfgang Essig, CEO des Providers Colt Telecom, hat anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, eine präventive Telefonüberwachung auch in Fällen ohne konkreten Strafverdacht als verfassungswidrig einzustufen zu den EU-Plänen zur Vorratsdatenspeicherung Stellung genommen: Angesichts der aktuellen Bedrohung durch terroristische Gewalt ist der Ruf nach mehr Sicherheit und Schutz der Bevölkerung verständlich und nachvollziehbar. Gerade der jüngste Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zeigt aber auch, dass die Vorhaben der EU auch unter datenschutzrechtlichen Aspekten überaus fragwürdig sind. Mit den neuen Vorgaben droht das Schreckgespenst vom “gläsernen Bürger” Realität zu werden. Hier die komplette Pressemitteilung (via Schnueffelstaat.de) Beitrag versenden – Abgelegt unter: Alle • Worldwide Web [...]
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