Komm, wir gehn ein bisschen spitzeln
Kein Aprilscherz, was da ab 01.04.2005 Rechtswirklichkeit wird: Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (allein schon die Bezeichnung eine Kreation in Orwellscher Eleganz !) endet das Bankgeheimnis in der Berliner Republik.
Finanzbehörden, jede Polizeidienststelle, Sozial-, und Bafög-Amt, aber auch gelangweilte Sachbearbeiter bei den Arbeitsagenturen (sofern sie ihren Vorgesetzten informieren, was auch immer das heissen mag) haben ab diesem Termin die Möglichkeit, ohne konkreten Verdacht auf die Stammdaten von Bankkunden zuzugreifen. Die Kosten für die nötige Spezifikation der IT-Schnittstellen tragen übrigens erneut die Kreditistitute – und damit deren Kunden.
Bereits nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 war mit der Begründung, organisierte Geldwäsche und die Finanzsysteme der Terror-Organisationen bekäämpfen zu wollen, die sogenannte Kontenevidenzzentrale bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet worden.
Bei Verdacht auf Straftaten ist über dieses Instrument auf Antrag von Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung schon bisher der Zugriff auf die Kontostammdaten möglich. Es geht also weniger um Steuerehrlichkeit, als vielmehr um flächendeckende Überwachung des Bürgers. Für den nicht mehr die Unschuldsvermutung gilt, sondern das Generalmisstrauen rotgrüner Apologeten des Präventionsstaates.
Die faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses ist aber nicht nur eine weitere Einschränkung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Sie gefährdet ebenso den Finanzplatz Deutschland, indem sie das Vertrauen potenzieller Investoren weiter beschädigt. Für die Schweiz, aber auch Österreich, Luxemburg und Belgien bleibt nämlich die Identität des Kunden trotz erheblichen Drucks durch die Bundesregierung weiterhin anonym.
Sie finden es einen Klasse Service von Antibuerokratieteam.de, noch mal an die Angelegenheit erinnert worden zu sein ? Bis Donnerstag lässt sich schon noch ein Termin finden, um Ihre Kontenstruktur zu ordnen ? Da unterschätzen Sie den Gestaltungswillen der Bürokraten:
Für das Kontenabrufverfahren müssen nämlich jeweils die Daten für die zurückliegenden drei Jahre vorgehalten werden. Wer jetzt noch rasch einige Konten auflöst, dürfte sich für den Fiskus also eher verdächtiger machen
so der Steuerexperte Walter in der Welt. Sparen Sie sich also den Aufwand !
Komm, wir gehn ein bisschen spitzeln.
2 Kommentare »
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Es ist wirklich unglaublich. Genauso gut könnte man die Bürger auf der Straße von der Polizei in die Hosentaschen gucken lassen. Meine Ausweichempfehlung: http://switzerland.isyours.com/d/index.html
Kommentar von Markus Oliver — 29.03.05 08:22 #
Ich meinte natürlich man könnte den Bürgern von der Polizei in die Hosentaschen gucken lassen. Es ist noch ein wenig früh.
Kommentar von Markus Oliver — 29.03.05 08:53 #